Baumfällungen und Knickarbeiten

In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar des Folgejahres werden Knicks auf den Stock gesetzt und es dürfen Schnittarbeiten an Bäumen und Fällungen vorgenommen werden. Jedoch sollte man immer darauf achten, dass eventuell auch auf dem eigenen Grundstück eine entsprechende Fällgenehmigung von der Gemeinde vorliegt.

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